B197 - Automatik- und Schaltwagen, beides fahren


Neuregelung seit dem 01.04.2021 - Klasse B mit der Schlüsselzahl 197


Bisher wurde die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen, wenn die praktische Prüfung mit einem  Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Eine aktuelle Neuregelung erlaubt nun unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen und später auch mit einem Schaltwagen zu fahren, also ohne Beschränkung !


Achtung: Die Entscheidung für B197 muss von vornherein im Führerscheinantrag vermerkt werden, um später die praktische Prüfung hierfür ablegen zu können !


Alle Vorteile auf einen Blick:


- mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe nötig.


- es ist eine einmalige 15-Minütige Testfahrt innerorts und außerorts nötig.

=> die Überprüfung der Schaltkompetenz erfolgt dabei durch den Fahrlehrer.


- die Fahrschule erstellt einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Schaltstunden durch eine entsprechende Bescheinigung.


- Prüfung stressfrei im Automatik-Fahrzeug ablegen, da es keine Ablenkung durch Schaltvorgänge gibt.


- daher kein Abwürgen und kein unkontrolliertes Zurückrollen am Berg

in der Prüfung möglich.


- das heißt volle Konzentration auf den Verkehr.


- keine extra Fahrstunden notwendig, da die Fahrzeugbedienung einfacher ist.


- B197 ist auch im Ausland gültig.


- nach der erfolgreichen praktischen Prüfung darf dann Automatik und Schaltung gefahren werden.


- Auch Bewerber mit einer ausländischen Fahrerlaubnis können von dieser neuen Regelung Gebrauch machen.

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