Bereit für deinen Führerschein?

Willkommen bei der Fahrschule B14 in Backnang

Unseren Theorieunterricht bieten wir als Intensivkurse an – je nach Kursart vormittags in den Ferien oder abends.


Du möchtest deinen Führerschein in Backnang oder Umgebung machen?


Dann bist du bei der Fahrschule B14 genau richtig! Unsere Fahrschule ist vom Bahnhof Backnang aus bequem zu erreichen.


Mit unserem bewährten Ausbildungskonzept begleiten wir dich Schritt für Schritt auf deinem Weg zum Führerschein.


Bei uns gehören Spaß am Lernen und eine erfolgreiche Ausbildung zusammen.


Dabei legen wir großen Wert auf faire und transparente Preise. Überzeuge dich selbst und vergleiche unsere Preise gerne mit denen anderer Fahrschulen.


Fahrstunden sind bei uns auch auf Englisch möglich!


Du hast deinen Führerschein bereits, bist aber längere Zeit nicht mehr gefahren? Kein Problem! Mit unseren Auffrischungsfahrstunden helfen wir dir, wieder sicherer und selbstbewusster am Straßenverkehr teilzunehmen.


B197 – Prüfung mit Automatik, danach Automatik- und Schaltwagen fahren!

Standort der Fahrschule B14

Nähe Zentrum von Backnang

Du findest unsere Fahrschule am Adenauerplatz 7 in Backnang – ganz in der Nähe des Bahnhofs,

direkt gegenüber der Johannes-Apotheke am Burgplatz.


Du kannst uns mittwochs und freitags während unserer Büroöffnungszeiten persönlich besuchen, uns anrufen oder über unser Kontaktformular eine Nachricht senden. Natürlich kannst du dich auch ganz bequem online für deinen Führerschein anmelden.


Unsere Adresse:

Fahrschule B14

Adenauerplatz 7

71522 Backnang

Unterrichtszeiten für den Theorieunterricht

Der Theorieunterricht findet in Form von Intensivkursen morgens oder abends in der Fahrschule statt.

Fahrschulbüro in Backnang

Unser Büro befindet sich am Adenauerplatz 7 in Backnang. Hier findet auch unser Theorieunterricht statt.

Während unserer Büroöffnungszeiten kannst du persönlich vorbeikommen und dich direkt für deinen Führerschein anmelden.



Unsere Büroöffnungszeiten:

 

  • Mittwoch   16:30 - 18:30

und

  • Freitag   16:30 - 18:30

 

Infos zur Theorieprüfung (Klasse B/BF17)


  • Fehlerpunkte: Maximal zehn Fehlerpunkte sind erlaubt. Werden jedoch zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.


  • Wiederholung: Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen.


  • Gültigkeit: Die bestandene Theorieprüfung ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Frist musst du die praktische Prüfung erfolgreich ablegen.


  • Fristablauf: Wird die praktische Prüfung nicht innerhalb der zwölf Monate bestanden, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. In der Regel ist dann ein neuer Führerscheinantrag erforderlich.


  • Theorieunterricht: Der Abschluss deiner theoretischen Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Theorieprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


  • Prüfungsdauer: Für die Theorieprüfung sind in der Regel etwa 45 Minuten vorgesehen.


  • Mindestalter: Bei BF17 kannst du die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Bei der regulären Klasse B ist dies frühestens drei Monate vor deinem 18. Geburtstag möglich.

Infos zur praktischen Prüfung (Klasse B/BF17)


 

  • Prüfungsdauer: Die praktische Führerscheinprüfung dauert insgesamt etwa 55 Minuten.


  • Wiederholung: Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen.


  • Voraussetzungen: Du musst die theoretische Prüfung bestanden und deine praktische Fahrausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.


  • Mindestalter bei BF17: Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.


  • Fahrberechtigung bei BF17: Auch wenn du die Prüfung bereits vor deinem 17. Geburtstag bestehst, darfst du erst ab deinem 17. Geburtstag und nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung fahren. Bis zu deinem 18. Geburtstag ist das Fahren nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt.


  • Gültigkeit bei BF17: Die BF17-Prüfungsbescheinigung wird nur in Deutschland und Österreich anerkannt. Auch in Österreich darfst du mit 17 Jahren ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.



  • Kartenführerschein ab 18: Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitperson fahren. Deinen EU-Kartenführerschein kannst du bei der Führerscheinstelle in Waiblingen abholen. Beachte, dass deine BF17-Prüfungsbescheinigung nur noch drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig ist. Für die Abholung in Waiblingen musst du vorher einen Termin vereinbaren.

Häufige Fragen rund um den Führerschein


  • Wie viele Fahrstunden sind vorgeschrieben?

    Die Anzahl der benötigten Übungsstunden hängt von deinem individuellen Lernfortschritt ab. Deshalb verläuft die Fahrausbildung bei jedem Fahrschüler unterschiedlich.


    Sobald du ausreichend sicher und selbstständig im Straßenverkehr unterwegs bist, kann es mit den zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten losgehen:


    5 Überlandfahrten

    4 Autobahnfahrten

    3 Nachtfahrten


    Jede Sonderfahrt dauert 45 Minuten.


    Die praktische Fahrausbildung wird erst abgeschlossen, wenn du alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hast, die Grundfahraufgaben sicher beherrschst und die erforderliche Prüfungsreife erreicht hast.


    Zu den Grundfahraufgaben gehören unter anderem das Einparken, das Rückwärtsfahren nach rechts um eine Ecke, das verkehrsgerechte Umkehren sowie die Gefahrbremsung.

  • Was kostet der Pkw-Führerschein bei uns in Backnang?

    Die Kosten für den Pkw-Führerschein können sich von Fahrschule zu Fahrschule unterscheiden. Wir legen großen Wert auf faire und transparente Preise.


    Auf unserer Preisseite findest du alle Kosten übersichtlich aufgelistet. So kannst du dir bereits im Voraus einen guten Überblick verschaffen und die voraussichtlichen Kosten für deinen Führerschein besser einschätzen.


    Wie viel dein Führerschein am Ende tatsächlich kostet, hängt unter anderem davon ab, wie viele Übungsstunden du benötigst.


    Gut zu wissen: Der Grundbetrag deckt die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie den Theorieunterricht ab.

  • Bietet ihr auch Intensiv- oder Kompaktkurse an?

    Ja! Wir bieten regelmäßig Theorie-Kompaktkurse an, bei denen du den gesamten Theorieunterricht in nur sieben Unterrichtstagen absolvieren kannst.


    Dabei bereiten wir dich gezielt auf die theoretische Prüfung vor und vermitteln dir alle wichtigen Inhalte kompakt und verständlich.


    Wie schnell du anschließend bereit für die Theorieprüfung bist, hängt von deinem persönlichen Lerntempo und deiner Vorbereitung ab.

  • Was benötige ich für die Führerscheinanmeldung?

    Zunächst schließen wir gemeinsam deinen Ausbildungsvertrag ab. Anschließend füllen wir den Führerscheinantrag direkt für dich aus.


    Für deinen Führerscheinantrag benötigst du folgende Unterlagen:


    Bescheinigung über die Teilnahme an einem


    Erste-Hilfe-Kurs

    Sehtestbescheinigung

    Biometrisches Passfoto

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass


    Bei deiner Anmeldung erhältst du von uns einen Flyer mit Informationen zu einem günstigen Kombiangebot von sam in Backnang. Dort kannst du deinen Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest absolvieren sowie ein biometrisches Passfoto anfertigen lassen.

  • Wo muss ich meinen Führerscheinantrag abgeben?

    Den ausgefüllten Führerscheinantrag musst du zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bürgeramt in Backnang abgeben.


    Falls du außerhalb von Backnang wohnst, kannst du den Antrag beim Rathaus deines Wohnortes einreichen.


    Die Unterlagen werden anschließend an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet. Für den Rems-Murr-Kreis befindet sich diese in Waiblingen.


    Nach der Bearbeitung erhältst du eine schriftliche Rückmeldung der Führerscheinstelle.

  • Welche Fahrzeuge darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

    Die Klasse B ist der klassische Pkw-Führerschein. Damit darfst du nicht nur Autos, sondern beispielsweise auch Kleintransporter und Wohnmobile fahren.


    Folgende Voraussetzungen gelten:


    Das Fahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.


    Es dürfen maximal acht Sitzplätze zusätzlich zum Fahrersitz vorhanden sein.


    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg sind grundsätzlich erlaubt.


    Schwerere Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind ebenfalls erlaubt, solange die zulässige Gesamtmasse der gesamten Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet.


    Welche Führerscheinklassen sind in Klasse B enthalten?


    Mit dem Pkw-Führerschein erhältst du automatisch auch die Fahrerlaubnis für die Klassen AM und L.


    Klasse AM:


    Hierzu gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie bestimmte leichte drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.


    Klasse L:


    Hierzu gehören beispielsweise Traktoren, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h haben. Mit Anhänger darf die Fahrzeugkombination jedoch nur mit höchstens 25 km/h gefahren werden.

  • Ab welchem Alter kann ich den Autoführerschein machen?

    Bereits mit 16,5 Jahren kannst du dich bei uns für das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) anmelden und mit deiner Fahrausbildung beginnen.


    Nach bestandener Prüfung darfst du ab deinem 17. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson Auto fahren. Ab deinem 18. Geburtstag kannst du dann auch alleine unterwegs sein.

  • Ab wann kann ich mich zur Theorieprüfung anmelden?

    Nachdem du deinen Führerscheinantrag eingereicht hast, muss dieser zunächst von der zuständigen Führerscheinstelle bearbeitet werden.


    In der Zwischenzeit kannst du bereits die vorgeschriebenen Theoriestunden besuchen. In unserem Theorieplan findest du eine Übersicht, wann welche Lektion stattfindet.


    Sobald dein Führerscheinantrag bearbeitet wurde, der Prüfauftrag vorliegt und du deine theoretische Ausbildung vollständig abgeschlossen hast, kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.


    Wie viele Theoriestunden sind vorgeschrieben?


    Wenn du zum ersten Mal einen Führerschein der Klasse B machst, musst du insgesamt 14 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren:


    12 Unterrichtseinheiten Grundstoff (allgemeiner Theorieunterricht)


    2 Unterrichtseinheiten Zusatzstoff (klassenspezifischer Unterricht für die Klasse B)


    Besitzt du bereits einen Führerschein, reduziert sich der vorgeschriebene Grundstoff auf sechs Unterrichtseinheiten. Zusammen mit den zwei Unterrichtseinheiten Zusatzstoff benötigst du somit nur noch acht Unterrichtseinheiten.


    Gut zu wissen: Die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters ablegen.

  • Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung haben ?

    Bei der Theorieprüfung für die Klasse B sind maximal 10 Fehlerpunkte erlaubt. Mit 10 Fehlerpunkten hast du die Prüfung also gerade noch bestanden.


    Wichtig: Beantwortest du zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch, gilt die Prüfung trotzdem als nicht bestanden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vorfahrtsfragen oder andere Fragen handelt.


    Wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt und diese um die Klasse B erweiterst, sind bei der Theorieprüfung maximal 6 Fehlerpunkte erlaubt.

  • Wann kann ich mich zur praktischen Prüfung anmelden?

    Sobald du deine Theorieprüfung bestanden und deine praktische Fahrausbildung vollständig abgeschlossen hast, können wir dich zur praktischen Prüfung anmelden.


    Wichtig ist, dass du alle vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert hast, die Grundfahraufgaben sicher beherrschst und dich selbstständig und sicher im Straßenverkehr bewegen kannst.


    Gut zu wissen: Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters ablegen.


    Nach bestandener Prüfung erhältst du deinen Führerschein oder beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) eine entsprechende Prüfungsbescheinigung. Die Aushändigung ist allerdings erst möglich, wenn du das vorgeschriebene Mindestalter erreicht hast.

  • Wie lange dauert die Probezeit?

    Die Probezeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre.


    Bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstößen) verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet.

  • Darf ich in der Probezeit Alkohol trinken oder Drogen nehmen?

    Während der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt beim Autofahren ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Auch das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis ist in dieser Zeit verboten.


    Erst wenn die Probezeit beendet ist und du mindestens 21 Jahre alt bist, gelten die allgemeinen Promillegrenzen. Bereits ab 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten Auffälligkeiten strafrechtliche Folgen geben. Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor.


    Unabhängig von deinem Alter und deiner Fahrerfahrung gilt: Unter dem Einfluss von Drogen solltest du niemals Auto fahren.

  • Ab wie vielen Punkten wird mir der Führerschein weggenommen?

    Das Punktesystem im Fahreignungsregister (Flensburg) sieht folgende Maßnahmen vor:


    0 Punkte: Alles in Ordnung.


    1 bis 3 Punkte: Vormerkung im Fahreignungsregister, noch keine weiteren Maßnahmen.


    4 bis 5 Punkte: Schriftliche Ermahnung durch die Fahrerlaubnisbehörde.


    6 bis 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde.


    Ab 8 Punkten: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?

    Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt werden und dauert bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Bei Straftaten kann es bis zu sechs Monate dauern. Während dieser Zeit bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, man darf jedoch keine Kraftfahrzeuge führen. Nach Ablauf des Fahrverbots bekommt man seinen Führerschein zurück und darf wieder fahren.


    Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen erlischt die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Dies kann beispielsweise bei schweren Verkehrsstraftaten, Alkohol- oder Drogenfahrten oder wiederholten Verkehrsverstößen der Fall sein.


    Um wieder fahren zu dürfen, muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Bei einer gerichtlich angeordneten Sperrfrist darf die Fahrerlaubnis erst nach deren Ablauf neu erteilt werden. Je nach Einzelfall kann zusätzlich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich sein.