Bereit für deinen Führerschein?

Willkommen bei der Fahrschule B14 in Backnang

Unseren Theorieunterricht bieten wir als Intensivkurse an – je nach Kursart vormittags in den Ferien oder abends.


Du möchtest deinen Führerschein in Backnang oder Umgebung machen?


Dann bist du bei der Fahrschule B14 genau richtig! Unsere Fahrschule ist vom Bahnhof Backnang aus bequem zu erreichen.


Mit unserem bewährten Ausbildungskonzept begleiten wir dich Schritt für Schritt auf deinem Weg zum Führerschein.


Bei uns gehören Spaß am Lernen und eine erfolgreiche Ausbildung zusammen.


Dabei legen wir großen Wert auf faire und transparente Preise. Überzeuge dich selbst und vergleiche unsere Preise gerne mit denen anderer Fahrschulen.


Fahrstunden sind bei uns auch auf Englisch möglich!


Du hast deinen Führerschein bereits, bist aber längere Zeit nicht mehr gefahren? Kein Problem! Mit unseren Auffrischungsfahrstunden helfen wir dir, wieder sicherer und selbstbewusster am Straßenverkehr teilzunehmen.



B197 – Prüfung mit Automatik, danach Automatik- und Schaltwagen fahren!

Standort der Fahrschule B14

Nähe Zentrum von Backnang

Du findest unsere Fahrschule am Adenauerplatz 7 in Backnang – ganz in der Nähe des Bahnhofs,

direkt gegenüber der Johannes-Apotheke am Burgplatz.


Du kannst uns mittwochs und freitags während unserer Büroöffnungszeiten persönlich besuchen, uns anrufen oder über unser Kontaktformular eine Nachricht senden. Natürlich kannst du dich auch ganz bequem online für deinen Führerschein anmelden.


Unsere Adresse:

Fahrschule B14

Adenauerplatz 7

71522 Backnang

Unterrichtszeiten für den Theorieunterricht

Der Theorieunterricht findet in Form von Intensivkursen morgens oder abends in der Fahrschule statt.

Fahrschulbüro in Backnang

Unser Büro befindet sich am Adenauerplatz 7 in Backnang. Hier findet auch unser Theorieunterricht statt.

Während unserer Büroöffnungszeiten kannst du persönlich vorbeikommen und dich direkt für deinen Führerschein anmelden.



Unsere Büroöffnungszeiten:

 

  • Mittwoch   16:30 - 18:30

und

  • Freitag   16:30 - 18:30

 

Infos zur Theorieprüfung (Klasse B/BF17)


  • Fehlerpunkte: Maximal zehn Fehlerpunkte sind erlaubt. Werden jedoch zwei Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten falsch beantwortet, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  • Wiederholung: Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
  • Gültigkeit: Die bestandene Theorieprüfung ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Frist musst du die praktische Prüfung erfolgreich ablegen.
  • Fristablauf: Wird die praktische Prüfung nicht innerhalb der zwölf Monate bestanden, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit. In der Regel ist dann ein neuer Führerscheinantrag erforderlich.
  • Theorieunterricht: Der Abschluss deiner theoretischen Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Theorieprüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Prüfungsdauer: Für die Theorieprüfung sind in der Regel etwa 45 Minuten vorgesehen.
  • Mindestalter: Bei BF17 kannst du die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Bei der regulären Klasse B ist dies frühestens drei Monate vor deinem 18. Geburtstag möglich.


Infos zur praktischen Prüfung (Klasse B/BF17)


 

  • Prüfungsdauer: Die praktische Führerscheinprüfung dauert insgesamt etwa 55 Minuten.
  • Wiederholung: Falls du die Prüfung nicht bestehst, kannst du sie frühestens nach 14 Tagen wiederholen.
  • Voraussetzungen: Du musst die theoretische Prüfung bestanden und deine praktische Fahrausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
  • Mindestalter bei BF17: Die praktische Prüfung kannst du frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
  • Fahrberechtigung bei BF17: Auch wenn du die Prüfung bereits vor deinem 17. Geburtstag bestehst, darfst du erst ab deinem 17. Geburtstag und nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung fahren. Bis zu deinem 18. Geburtstag ist das Fahren nur mit einer eingetragenen Begleitperson erlaubt.
  • Gültigkeit bei BF17: Die BF17-Prüfungsbescheinigung wird nur in Deutschland und Österreich anerkannt. Auch in Österreich darfst du mit 17 Jahren ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
  • Kartenführerschein ab 18: Ab deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitperson fahren. Deinen EU-Kartenführerschein kannst du bei der Führerscheinstelle in Waiblingen abholen. Beachte, dass deine BF17-Prüfungsbescheinigung nur noch drei Monate nach deinem 18. Geburtstag gültig ist. Für die Abholung in Waiblingen musst du vorher einen Termin vereinbaren.

Häufige Fragen rund um den Führerschein


  • Wie viele Fahrstunden sind vorgeschrieben?

    Die Anzahl der benötigten Übungsstunden hängt von deinem individuellen Lernfortschritt ab. Deshalb verläuft die Fahrausbildung bei jedem Fahrschüler unterschiedlich.


    Sobald du ausreichend sicher und selbstständig im Straßenverkehr unterwegs bist, kann es mit den zwölf gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten losgehen:


    5 Überlandfahrten

    4 Autobahnfahrten

    3 Nachtfahrten


    Jede Sonderfahrt dauert 45 Minuten.


    Die praktische Fahrausbildung wird erst abgeschlossen, wenn du alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hast, die Grundfahraufgaben sicher beherrschst und die erforderliche Prüfungsreife erreicht hast.


    Zu den Grundfahraufgaben gehören unter anderem das Einparken, das Rückwärtsfahren nach rechts um eine Ecke, das verkehrsgerechte Umkehren sowie die Gefahrbremsung.

  • Wie viel kostet der Pkw-Führerschein bei uns in Backnang?

    Die Preise unterscheiden sich von Fahrschule zu Fahrschule in Backnang. Wir stehen jedoch für faire und transparente Preise. Auf unserer Preisseite siehst du genau, welche Preise wir berechnen. So hast du die Möglichkeit, relativ genau auszurechnen, wie viel dich dein Führerschein kosten wird.


    Übrigens: Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen und der Theorieunterricht abgedeckt.

  • Gibt es auch Intensiv- oder Kompaktkurse?

    Ja, wir bieten regelmäßig Kompaktkurse an, bei denen du den gesamten Theorieunterricht an nur sieben Unterrichtstagen abschließen kannst. Dabei wirst du gezielt auf die Fragen der theoretischen Prüfung vorbereitet.


    Wie schnell du anschließend bereit für die Theorieprüfung bist, hängt von deinem individuellen Lerntempo ab.

  • Was benötige ich für die Führerscheinanmeldung?

    Zuerst schließen wir gemeinsam einen Ausbildungsvertrag ab. Anschließend füllen wir den Führerscheinantrag direkt für dich aus.


    Folgende Unterlagen benötigst du dafür:


    Erste-Hilfe-Bescheinigung

    Sehtestbescheinigung

    Biometrisches Passfoto

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass


    Bei deiner Anmeldung erhältst du von uns einen Flyer mit Informationen zu einem günstigen Paketangebot von sam in Backnang. Dort kannst du den Erste-Hilfe-Kurs und den Sehtest absolvieren sowie ein biometrisches Passfoto anfertigen lassen.


    Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen findest du auf unserer Seite „Anforderungen & Unterlagen“.

  • Wo muss ich den Führerscheinantrag abgeben?

    Den ausgefüllten Führerscheinantrag musst du zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bürgeramt in Backnang abgeben.


    Falls du außerhalb von Backnang wohnst, kannst du den Antrag beim Rathaus deines Wohnortes einreichen.


    Die Unterlagen werden anschließend an die zuständige Führerscheinstelle weitergeleitet. Für den Rems-Murr-Kreis befindet sich diese in Waiblingen.


    Nach der Bearbeitung erhältst du eine schriftliche Rückmeldung der Führerscheinstelle.

  • Welche Fahrzeuge darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?

    Die Klasse B ist der klassische Pkw-Führerschein und berechtigt dich zum Fahren folgender Fahrzeuge:


    - Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.

    - Fahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.

    - Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg sind grundsätzlich erlaubt.

    - Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg sind erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Auto und Anhänger zusammen) 3.500 kg nicht überschreitet.


    Zusätzliche Informationen zur Klasse B:


    Mit der Führerscheinklasse B sind auch die Klassen AM und L eingeschlossen.


    Klasse AM: Hierzu gehören unter anderem Kleinkrafträder, beispielsweise Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, sowie bestimmte leichte drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.


    Klasse L: Hierzu gehören land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen (z. B. Traktoren) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Mit Anhänger darf jedoch höchstens 25 km/h gefahren werden.

  • Ab welchem Alter kann ich den Autoführerschein machen?

    Bereits mit 16,5 Jahren kannst du dich bei uns für den Autoführerschein im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 (BF17) anmelden und mit deiner Fahrausbildung beginnen.

  • Ab wann kann ich mich zur Theorieprüfung anmelden?

    Nachdem du deinen Führerscheinantrag eingereicht hast, musst du zunächst auf die Rückmeldung der Führerscheinstelle warten.


    In der Zwischenzeit bietet es sich an, bereits die vorgeschriebenen Theoriestunden zu absolvieren. In unserem Theorieplan kannst du sehen, wann welche Lektion stattfindet.


    Sobald dein Führerscheinantrag bearbeitet wurde, der Prüfauftrag vorliegt und du deine theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du dich zur Theorieprüfung anmelden.


    Beim erstmaligen Erwerb des Pkw-Führerscheins der Klasse B sind insgesamt 14 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten vorgeschrieben:


    12 Unterrichtseinheiten Grundstoff (allgemeiner Theorieunterricht)


    2 Unterrichtseinheiten Zusatzstoff (klassenspezifischer Unterricht für die Klasse B)


    Wenn du bereits einen Führerschein besitzt, reduziert sich der vorgeschriebene Grundstoff in der Regel auf sechs Unterrichtseinheiten.

  • Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung haben ?

    Es sind höchstens 10 Fehlerpunkte erlaubt. Dann wäre die Theorieprüfung gerade noch bestanden. 


    Allerdings dürfen keine 2 Vorfahrtsfragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet sein.

  • Wann kann ich mich für die Praxisprüfung anmelden?

    Nach der bestandenen Theorieprüfung und allen notwendigen Fahrstunden darfst du die praktische Prüfung ablegen. Du solltest gut auf die Prüfung vorbereitet sein, damit du sie erfolgreich bestehst. Nach der bestandenen Fahrprüfung händigt dir der Prüfer deinen Führerschein aus.

  • Wie lange dauert die Probezeit?

    Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

    Bei Verstößen mit einem Bußgeld verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Dann müsste man jedoch zu einer Nachschulung (Aufbauseminar für Fahranfänger).

  • Darf ich in der Probezeit Alkohol trinken oder "Drogen nehmen"?

    Alle Fahranfänger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr dürfen keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie Auto fahren möchten (absolutes Alkoholverbot). Nach der Probezeit bzw. ab dem 21. Lebensjahr darf unter Einhaltung bestimmter Promillegrenzen Auto gefahren werden. Dabei sollte man die 0,3‰-Grenze nicht überschreiten.


    Unabhängig vom Lebensalter und der Fahrerfahrung darfst du nie unter Drogeneinfluss fahren.

  • Ab wie vielen Punkten wird mir der Führerschein weggenommen?

    Punktesystem im Fahreignungsregister:

    Bei 0 Punkten ist alles in Ordnung.

    Zwischen 4 und 7 Punkten wird man von der Verwaltungsbehörde ermahnt bzw. verwarnt.

    Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen / weggenommen.

  • Unterschied zwischen: Fahrverbot - und - Entzug der Fahrerlaubnis

    Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten verhängt werden und dauert in der Regel zwischen zwischen einem und drei Monaten. Während dieser Zeit ruht die Fahrerlaubnis. Man darf in diesem Zeitraum also kein Auto fahren. Danach bekommt man den Führerschein wieder zurück und darf auch wieder fahren.


    Bei Straftaten oder den Straßenverkehr gefährdenden Tatbeständen kann ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Bei einem Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis aufgehoben. Das heißt der Führerschein ist komplett weg. In solch einem Fall darf erst - nach einer von der Straßenverkehrsbehörde festgesetzten Sperrfrist und ggf. einer erfolgreichen MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) - ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.