Ausländischen Führerschein umschreiben
Es gibt zwei Fälle die eintreten können, einmal das bereits ein Führerschein aus der EU vorhanden ist und einmal aus einem Staat welcher nicht in der EU Mitglied ist. Was zu tun ist erklären wir unten:
Nicht-EU-Führerschein
Wenn ein Nicht-EU Führerschein vorliegt ist es Pflicht diesen innerhalb von 6 Monate umschreiben zu lassen.
Für die Umschreibung müssen nur die Theorieprüfung und die praktische Prüfung abgelegt werden. Der Theorie-Unterricht muss nicht besucht werden. Jedoch sollten vor der praktischen Prüfung einige Fahrstunden gemacht werden, um gut vorbereitet zu sein.
Außerdem gilt es zu beachten dass sobald der deutsche Führerschein ausgestellt wurde, der ausländische abgegeben werden muss.
Der Antrag zur Umschreibung muss schriftlich und persönlich im Bürgeramt Backnang bzw. im örtlichen Rathaus abgegeben werden.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Reisepass, Personalausweis oder geeignetes Ausweisdokument
- Vorlage des ausländischen Führerscheins im Original
- Übersetzung des Führerscheins von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer ( bei neuen Führerscheinen mit zusätzlicher englischer Beschreibung der Führerscheindaten, erübrigt sich die Übersetzung ! )
- biometrisches Passbild
- Sehtestbescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Bestätigung der Ausländerbehörde über den Zeitpunkt der ersten Einreise nach Deutschland
- Name und Anschrift der Fahrschule und des zuständigen Tüv`s (steht auf dem Dokument: Antrag auf Umschreibung)
EU-Führerschein
Wenn ein Führerschein aus der EU vorliegt muss
vorerst keine Umschreibung beim Amt
erfolgen, weil dieser automatisch anerkannt ist.
Sobald dieser abläuft bzw.
bevor er abläuft
sollte ein Antrag für eine Umschreibung beim Amt gestellt werden.